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FlyVisible
Pilote de parapente en vol au-dessus des Alpes valaisannes, au décollage de Vercorin

ADS-L · FANET · FLARM · ADS-B

Sichtbar
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Verstehen

Was ist ADS-L?

ADS-L (Automatic Dependent Surveillance – Light) ist ein nicht zertifiziertes Protokoll zur elektronischen Sichtbarkeit. Im ADS-L-Out-Modus überträgt ein kompatibles Gerät seine Position; die ADS-L-In-Funktion ermöglicht es, sofern im Gerät integriert, kompatiblen ADS-L-Verkehr zu empfangen. Die genauen Funktionen hängen vom Produkt ab.

ADS-L verbessert das Situationsbewusstsein, stellt jedoch kein eigenständiges Kollisionswarnsystem dar. Es garantiert nicht die Erkennung des gesamten Verkehrs, ersetzt weder die visuelle Aufmerksamkeit noch das Prinzip „sehen und ausweichen“ und befreit nicht von den Ausrüstungen, die durch die für Ihr Luftfahrzeug oder den genutzten Luftraum geltenden Vorschriften vorgeschrieben sind.

Vollständiger ADS-L-Leitfaden

Die anderen Technologien

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FANET+ kombiniert das FANET-Netzwerk mit einer FLARM-Kompatibilität, je nach Implementierung des Geräts.

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FLARMOut Je nach Gerät · In Je nach Gerät

FLARM ist ein System zur Sichtbarkeit und Näherungswarnung, das historisch bei Segelflugzeugen sehr verbreitet ist.

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ADS-BOut Je nach Gerät · In Je nach Gerät

ADS-B ist der Überwachungs- und Sichtbarkeitsstandard, der in der kommerziellen Luftfahrt und einem grossen Teil der allgemeinen Luftfahrt verwendet wird.

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Stand der Regulierung

Regulatorische Entwicklung im Gange

ADS-L in der Schweiz

Das BAZL plant die Einführung einer Pflicht zur elektronischen Sichtbarkeit im Schweizer Luftraum ab 2028, vorbehaltlich des Ausgangs des regulatorischen Verfahrens und der Konsultation der Interessenträger. Das vorgesehene Konzept (Plan FASST-CH) sieht mehrere mögliche Konformitätsmittel vor, insbesondere Mode S, ADS-B Out und ADS-L Out. Das genaue Datum des Inkrafttretens sowie die endgültigen Modalitäten sind noch zu bestätigen.

Aktuell geplanter Zeitplan
2028genaues Datum noch zu bestätigen

Quelle : BAZL — FAQ FASST-CHLetzte Überprüfung : 14. August 2026

Die auf FlyVisible veröffentlichten regulatorischen Informationen dienen zu Informationszwecken und spiegeln den Stand der BAZL-Quellen zum Zeitpunkt der letzten Überprüfung wider. Massgebend sind die offiziellen Vorschriften des BAZL und der zuständigen Behörden. Tragbare ADS-L-Geräte sind nicht zertifiziert: Sie verbessern das Situationsbewusstsein, garantieren jedoch nicht die Erkennung des gesamten Verkehrs und ersetzen weder die visuelle Wachsamkeit noch den Grundsatz „See and Avoid“.

Verstehen, was sich ändert

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